Abendmahl mit Kindern

Auf ihrer Herbsttagung 2022 hat sich die Landessynode für die „uneingeschränkte Zulassung von Kindern zum Abendmahl“ in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern ausgesprochen. Und klargestellt: sie sieht keine biblischen, theologischen oder historischen Gründe, mit denen man den Ausschluss von Kindern rechtfertigen könnte.

Bereits 1977 hatte die Landessynode die Öffnung der Abendmahlsfeiern für Kinder beschlossen und das im Jahr 2000 nochmal bestärkt. Allerdings: bisher musste jeder einzelne Kirchenvorstand beschließen, ob diese Synodenempfehlung auch umgesetzt wird. Die Folge: ein „Flickenteppich“. Kinder erlebten: Hier darf ich mitfeiern, dort nicht. Jetzt gilt:
Für Kinder wird die volle Teilnahme am Abendmahl in allen Gemeinden der ELKB bei allen Abendmahlgottesdiensten möglich. Ein "zulassender" Kirchenvorstandsbeschlus ist dazu nicht mehr nötig. Vielmehr: Kinder sind ausdrücklich zum Abendmahl eingeladen.

Damit erfüllt sich ein Herzensanliegen des Landesverbandes für Kindergottesdienst!
Ziel ist es dabei nicht, dass mit den Kindern eigene Abendmahlsfeiern gehalten werden, sondern dass sie ihren Platz in der Abendmahlsgemeinschaft der Gemeinde finden, die dadurch bereichert wird. (Also kein „Kinderabendmahl“, sondern „Abendmahl mit Kindern“).

Was die Synode beschlossen hat, soll auch in die Leitlinien des kirchlichen Lebens einfließen, ein "Grundlagenwerk" der Vereinigten Evang.-Luth. Kirche in Deutschland, das derzeit überarbeitet wird. Die Synode bittet in ihrem Beschluss "den Landeskirchenrat um die Erabeitung eines Anwendungsgesetzes zu den Leitlinien kirchlichen Lebens über die uneingeschränkte Zulassung von Kindern zum Abendmahl".

Auch wenn es sicher noch dauern wird, bis die überarbeiteten Leitlinien und das Anwendungsgesetz vorliegen: was die Synode beschlossen hat, gilt schon jetzt. Unsere Aufgabe ist es, uns dafür einzusetzen, dass Kinder wirklich erleben: Ja, wir dürfen mitfeiern und sind willkommen, wenn es heißt: "Schmeckt und seht, wie freundlich der HERR ist!"

Abendmahl mit Kindern – eine Orientierung zu wichtigen Fragen

Was ist neu durch den Synodenbeschluss? Wie lässt sich mit Vorbehalten gegen das Abendmahl mit Kindern gut umgehen? Und was ist ganz praktisch zu bedenken, wenn alle Generationen gemeinsam feiern?


Eine Orientierung von Kindergottesdienstpfarrerin Susanne Haeßler, z.B. für die Arbeit im KV, bei einer Gemeindeversammlung und im Familiengottesdienst-Team.

Hintergrund: kleiner Blick in die Kirchengeschichte

In der frühen Christenheit war es selbstverständlich, dass Kinder von klein auf das Abendmahl mitfeierten. Erst im Hochmittelalter wurde dies eingeschränkt und die „Erstkommunion“ eingeführt. Als sich in der Evang. Kirche ab Endes des 17. Jahrhunderts die Konfirmation als Brauch immer stärker verbreitete, wurde es zur protestantischen Tradition: die Zulassung zum Abendmahl erfolgt mit der Konfirmation. Seit den 70er Jahren gibt es in den evangelischen Kirchen ein Umdenken, so dass inzwischen in vielen Gemeinde längst gilt: „Kinder willkommen, auch beim Abendmahl.“

Übrigens: Martin Luther selbst ging ganz selbstverständlich davon aus, dass alle in der Familie, also auch die Kinder, am Abendmahl teilnehmen.

Umfrage zum Abendmahl mit Kindern in der ELKB

Die Umfrage von 2019, an der sich 1284 Kirchengemeinden beteiligten haben (83,5 %), liefert ein klares Bild der Situation in der ELKB. Spannend ist auch die Auswertung der offenen Textantworten und deren Interpretation.

Für jeden Dekanatsbezirk der ELKB wurde eine eigene Auswertung angefertigt und zugeschickt. Diese kann über unser Kontaktformular gerne nochmals angefordert werden.

Abendmahl mit Kindern  - Ja, bitte!

Aus religionspädagogischer Sicht spricht alles für die Einladung von Kindern zum Abendmahl. Pfarrerin Susanne Menzke, Referentin für frühe religiöse Bildung am Religionspädagogischen Zentrum Heilsbronn, zeigt auf, wie Kinder von Anfang an mit dem Glauben vertraut werden können, auch in der Feier des Abendmahls.

Lesen Sie hier die Stellungnahme von Pfarrer Michael Stein, KONFI-LAB, Fach- und Servicestelle für Konfi-Arbeit der Evangelisch Lutherischen Kirche in Bayern. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage www.konfi-lab.de/konfi-arbeit/abendmahl.

Taufe und Abendmahl – können auch ungetaufte Kinder und Erwachsene am Abendmahl teilnehmen?

Wegweisend zu dieser Frage ist die Position des Bischofsrates der Evang.-Luth. Kirche Hannovers (2019):

„In unserer Kirche sind alle, die einer christlichen Kirche angehören, zum Abendmahl eingeladen. In breiter ökumenischer Übereinstimmung ist die Taufe Voraussetzung dafür, am Abendmahl teilzunehmen. Weil Christus selbst einlädt, wird dennoch niemand abgewiesen, der den Wunsch zeigt, das Abendmahl mitzufeiern. Diese Teilnahme kann als Schritt in die christliche Gemeinschaft hinein verstanden werden. Menschen, die nicht getauft sind, laden wir zur Taufe ein. Getaufte, die aus der Kirche ausgetreten sind, ermutigen wir zum Wiedereintritt. Wir sind uns bewusst, dass hier grundsätzliche Fragen der Bedeutung von Taufe und Kirchenmitgliedschaft berührt sind. Diese Fragen werden wir in unserer Kirche gemeinsam weiter diskutieren.“

Hier finden Sie den vollständigen Brief des Bischofsrates.

Arbeitshilfen und Materialien

Klicken Sie auf eines der folgenden Bilder, um zur Detailseite zu kommen oder die Veröffentlichung zu bestellen.

Link-Tipps

Beratung

Sie möchten in Ihrem Kirchenvorstand, Ihrer Region oder Ihrem Dekanatsbezirk das Thema Abendmahl mit Kindern aufgreifen? Der Landesverband für Evangelische Kindergottesdienstarbeit bietet Beratung vor Ort an. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

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