Aktuelle Empfehlungen für den Kindergottesdienst (Stand 06.04.2022)

In der 16. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (seit 3. April in Kraft, gültig bis 30.04.2022) gibt es keine Vorgaben mehr für Gottesdienste. Die Regelungen, die wir bisher kannten, bestehen nicht mehr. Weiterhin werden aber von der Bayer. Staatsregierung allgemeine Empfehlungen zum Schutz vor Infektionen mit Corona gegeben (Maskentragen in Innenräumen, Mindestabstand einhalten).

Lesen Sie in diesem Dokument, was das für den Kindergottesdienst heißt. Es gehört als Anlage 2a zu den Corona-Updates der ELKB.

  Kirche mit Kindern in Corona-Zeiten
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